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Beglaubigung | Melde-/Lebensbescheinigung

Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde. Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen.

Gebühren

  • bis fünf Blätter = 5,00 €
  • ab fünf Blätter je Seite + 0,55 €

zzgl. Kosten je Kopie + 0,71 €

Melde-/Lebensbescheinigung

Eine Melde-/Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird.

Eine Ausstellung für Rentenzwecke ist gebührenfrei, ansonsten fällt eine Gebühr in Höhe von 7,00 € an.

Bringen Sie hierzu bitte einen Nachweis bzw. Vordruck der entsprechenden Rentenversicherung mit.

Die Ausstellung kann nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises oder Reisepasses erfolgen.