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Amtliche Bekanntmachung

Der Naturschutzbeauftragte informiert: Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit

Seit 2014 gilt im Saarland eine strenge Sonderregelung für Hundebesitzer innerhalb der Brut- und Setzzeit. Vom 1. März bis zum 30.6.2025 gilt die Anleinpflicht für Hunde.

Gemäß des Saarländischen Jagdgesetzes ist es innerhalb dieser Zeit verboten, Hunde in einem Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen frei laufen zu lassen, außer sie verlassen den Bereich des Weges nicht.

Die Kontrolle und Zuverlässigkeit des Hundes muss unter diesem Aspekt allerdings sichergestellt sein. Diese Einschränkungen werden Hundebesitzer zum Schutz der jungen Wildtiere auferlegt. Gerade wegen des fehlenden Fluchtinstinkts des Jungtieres und auch aufgrund weiblicher Rehe, die kurz vor der Setzung nicht flüchten, ist besondere Sorgfalt geboten.

Bodenbrüter sind durch freilaufende Hunde ebenfalls gefährdet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jagd- und Rettungshunde.

Gerade auf Wiesen, Feldern und Waldflächen kommt der Anleinpflicht eine besondere Bedeutung zu.

Der Begriff der Brut- und Setzzeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Tiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Auch die Vögel die ihre Eier solange warmhalten müssen, bis der Nachwuchs geschlüpft ist. Unter der Setzzeit versteht man die Zeit, in der das Haarwild mit der Aufzucht der Jungen beschäftigt ist.

Rückschnitt

Eingriff in die Natur und Landschaft: §27 Absatz 8 die dauerhafte Beseitigung von Hecken, Unterholz und Streuobstbestände in freier Landschaft und das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfälle und Grünschnitt in den Wald zu fahren, ist verboten – zum Schutz der Natur. Abfälle faulen und unterdrücken einheimische Pflanzen (Stickstoff, Beispiel: Brennnessel).

Bundesnaturschutzgesetz §28 B Nat.Sch.G.: Bäume und Hecken dürfen nicht gefällt oder beschnitten werden. Im Sinne des Naturschutzes ist dies gesetzlich verboten vom 1.3. bis 1.10.2025.

Waldbrandgefahr

Liebe Mitbürger, ich möchte Sie nochmals daran erinnern, im Wald nicht zu rauchen und kein Feuer zu machen. Die Waldbrandgefahr ist nach der Trockenheit sehr groß. Ein Funke kann einen Waldbrand auslösen (Klimawandel).

Naturschutzbeauftragter der Gemeinde Oberthal/Gronig

Bernd Stephan