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Amtliche Bekanntmachung

Entsorgung von Grabsteinen

Bereitstellung eines Bauhof-Anhängers zur kostenlosen

Entsorgung von Grabsteinen und Einfassungen

im Rahmen der diesjährigen Einebnung von Gräbern

auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal

Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt folgende Gräber eingeebnet:

  • Urnen- und Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 30 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 1994),
  • Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 25 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung zwischen dem 01.01.1999 und 31.12.1999)
  • Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 20 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 2004).
  • Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 15 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 03.07.2009 bis 31.12.2009).

Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur kostenlosen

Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des Gemeinde-Bauhofes

zu verwenden. Dieser steht erneut an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung:

  1. Friedhof Gronig:
Freitag, den09.05.bisSamstag, den10.05.2025
  • Friedhof Oberthal.:
Freitag, den16.05.bisSamstag, den17.05.2025
     
  • Friedhof Güdesweiler:
Freitag, den23.05.bisSamstag, den24.05.2025
     
  • Friedhof Steinberg-D.:
Freitag, den30.05.bisSamstag, den31.05.2025

Sofern die Gräber bis zum 31.05.2025 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet wurden, erfolgt

die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal und § 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr von den Verantwortlichen erhoben.

Oberthal, 29.04.2025

gez.

Björn Gebauer

Bürgermeister