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Amtliche Bekanntmachung

Mitteilung Ortsvorsteher Gronig

Niederschrift

über die Sitzung des Ortsrates Gronig am 11.02.2025

Ort:                 Freiwillige Ganztagsschule Oberthal

Beginn:          18:30 Uhr                  Ende:             19:30 Uhr

Ortsvorsteher Jochen Müller eröffnet um 18:30 Uhr die Sitzung. 

Der Ortsvorsteher stellt fest, dass

– die Mitglieder des Ortsrates ordnungsgemäß und fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen worden sind,

– der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

– die Ortsratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Anwesend sind Ortsvorsteher Müller als Vorsitzender sowie die Ortsratsmitglieder

  1. Byszio, Kai
  2. Rost, Elisa
  3. Schäfer, Uwe
  4. Scheid, Kerstin
  5. Stephan, Bernd
  6. Wolter, Bettina

Die Ortsratsmitglieder Sabine Diehl und Heike Müller fehlen entschuldigt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

TOP 1:           Anmeldung von Kleinprojekten über das Regionalbudget der

                        Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land e.V. (Kulani)

TOP 2:           Mitteilungen und Anfragen

Sitzungsverlauf

Öffentlicher Teil

TOP 1:           Anmeldung von Kleinprojekten über das Regionalbudget der

                        Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land e.V. (Kulani)

Der Ortsrat schließt sich einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung an, die Mittel über das Regionalbudget für Ortseingangsschilder zu verwenden. In Gronig wird nur ein Schild am Ortsausgang von Richtung Selbach her gebraucht.

Im oberen Teil des Schildes soll der jeweilige Ort mit ihrem eigenen Wappen (zzgl. Logo der Gemeinde, evtl. Logo Weltraummission) abgebildet werden. Darunter soll auf einem 2. Schild auf die Partnergemeinde Moyenmoutier verwiesen werden. Im unteren Teil soll ein schiebbares Schild montiert werden, welches für gemeindeeigene Veranstaltungen oder von ortsansässigen Vereinen für Werbezwecke flexibel genutzt werden kann (beispielsweise Gartenlaubenfest an Pfingsten). Die Schilderhalterungen finden bei der Anfertigung des Schildsystems Berücksichtigung. Auf Bestellung der Vereine können dann die Schilder hergestellt werden; die Herstellung/Aufhängung der Schilder muss dann separat abgerechnet werden. Wegen der Standortfestlegung im Bereich der Ortsdurchfahrt ist eine vorherige Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, Landesbetrieb für Straßenbau (LfS), erforderlich.

TOP 2:           Mitteilungen und Anfragen

Es werden keine Mitteilungen oder Anfragen vorgebracht.