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Buchungen des Waldzeltplatzes „Kapellenwiese“

Ansprechpartnerin im Rathaus, Frau Tanja Schirra (Tel.: 06854/9017-11).

Entgeltordnung für den Waldzeltplatz „Kapellenwiese“

vom 11. Dezember 2001, geändert durch Beschluss des Gemeinderates vom 16. Dezember 2003, zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates vom 16. Dezember 2010:

Entgelte

Für die Benutzung des Waldzeltplatzes Kapellenwiese werden folgende Entgelte berechnet:

Festlichkeiten von Vereinen mit Sitz in der Gemeinde Oberthal
(ohne Übernachtung)
50,00 €
Grundschulen und Kindergärten der Gemeinde Oberthal kostenlos
Schulklassen (ohne Übernachtung) pauschal 20,00 €
Pro Person 3,00 €
Gesamter Zeltplatz zur alleinigen Nutzung
(unabhängig von der Gruppengröße)
300,00 €
Bezug von Strom (230 V / 50 Hz) Nach Verbrauch: 0,50 €/Kwh

Die Entgelte werden für jeden Nutzungstag fällig, der An- und Abreisetag zählen jeweils als ganzer Tag.
Bei Durchführung von Vereinsfesten mit Übernachtung erfolgt eine Abrechnung pro Person und pro Tag.

Stornierungen

Eine Reservierung erfolgt nach schriftlicher Anmeldung, bei einem Ausfall der Freizeitmaßnahme werden danach folgende Stornierungspauschalen fällig:

Absagen mehr als einen Monat vor Anreise: keine
Absagen von einem Monat und weniger vor Anreise: 20 % des Preises der gemeldeten Personen
Absagen von drei Tagen und weniger vor Anreise: 50 % des Preises der gemeldeten Personen

Zahlungsweise

Die Zahlung des gesamten Entgeltes erfolgt auf Rechnung nach Ablauf des Aufenthaltes. Spätestens bei Anreise ist dem Platzwart eine Einzugsermächtigung zu übergeben.

Benutzungsordnung

Für die Benutzung des Waldzeltplatzes Kapellenwiese besteht eine besondere Benutzungsordnung. Die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung werden mit der Benutzung des Platzes anerkannt.

Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Oberthal, 16.12.2010

Stephan Rausch
Bürgermeister