des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal für das Wirtschaftsjahr 2025
Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 19.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt:
in den Erträgen auf 1.475.100, — Euro
in den Aufwendungen auf 1.453.425, — Euro
Der Vermögensplan wird festgesetzt:
in den Einnahmen auf 796.377, — Euro
in den Ausgaben auf 796.377, — Euro
.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf:
544.102, — Euro
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf: 400.000, — Euro
Oberthal, 19. Dezember 2024
Der Bürgermeister
gez. Björn Gebauer
II. Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
544.102, — Euro
St. Ingbert, 04.09.2025
Landesverwaltungsamt Saarland
-Kommunalaufsichtsbehörde-
gez.
Im Auftrag
Olaf Schaumlöffel
III. Offenlegung des Wirtschaftsplanes
Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 23.09.2025 öffentlich ausgelegt.
Während der Dienststunden – Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr – kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.
Oberthal, 05.09.2025
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Björn Gebauer