Feuerwehr
Satzung der Gemeinde Oberthal über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und über den Ersatz von Kosten nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)
Veröffentlichung: Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr des Löschbezirks Oberthal-Gronig
Am Montag, dem 26. Mai 2025, findet um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus des Löschbezirkes Oberthal-Gronig in Oberthal, Schwimmbadstraße 37a, eine Hauptversammlung der aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Löschbezirkes Oberthal-Gronig statt.
Tagesordnung:
- Vorschlag zur Ernennung eines Ehrenlöschbezirksführers
Nach den Bestimmungen der Brandschutzsatzung für die Gemeinde Oberthal kann der Bürgermeister auf Vorschlag der Hauptversammlung bewährte Löschbezirksführer nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit zu Ehrenlöschbezirksführern ernennen.
Alle wahlberechtigten aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Löschbezirkes Oberthal- Gronig lade ich hiermit zu dieser Hauptversammlung ein.
Viele Grüße
Gez.
Björn Gebauer
Bürgermeister