Buchungen des Waldzeltplatzes „Kapellenwiese“
Ansprechpartnerin im Rathaus, Frau Tanja Schirra (Tel.: 06854/9017-11).
Entgeltordnung für den Waldzeltplatz „Kapellenwiese“
vom 11. Dezember 2001, geändert durch Beschluss des Gemeinderates vom 16. Dezember 2003, zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates vom 16. Dezember 2010:
Entgelte
Für die Benutzung des Waldzeltplatzes Kapellenwiese werden folgende Entgelte berechnet:
Festlichkeiten von Vereinen mit Sitz in der Gemeinde Oberthal (ohne Übernachtung) |
50,00 € |
Grundschulen und Kindergärten der Gemeinde Oberthal | kostenlos |
Schulklassen (ohne Übernachtung) pauschal | 20,00 € |
Pro Person | 3,00 € |
Gesamter Zeltplatz zur alleinigen Nutzung (unabhängig von der Gruppengröße) |
300,00 € |
Bezug von Strom (230 V / 50 Hz) | Nach Verbrauch: 0,50 €/Kwh |
Die Entgelte werden für jeden Nutzungstag fällig, der An- und Abreisetag zählen jeweils als ganzer Tag.
Bei Durchführung von Vereinsfesten mit Übernachtung erfolgt eine Abrechnung pro Person und pro Tag.
Stornierungen
Eine Reservierung erfolgt nach schriftlicher Anmeldung, bei einem Ausfall der Freizeitmaßnahme werden danach folgende Stornierungspauschalen fällig:
Absagen mehr als einen Monat vor Anreise: | keine |
Absagen von einem Monat und weniger vor Anreise: | 20 % des Preises der gemeldeten Personen |
Absagen von drei Tagen und weniger vor Anreise: | 50 % des Preises der gemeldeten Personen |
Zahlungsweise
Die Zahlung des gesamten Entgeltes erfolgt auf Rechnung nach Ablauf des Aufenthaltes. Spätestens bei Anreise ist dem Platzwart eine Einzugsermächtigung zu übergeben.
Benutzungsordnung
Für die Benutzung des Waldzeltplatzes Kapellenwiese besteht eine besondere Benutzungsordnung. Die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung werden mit der Benutzung des Platzes anerkannt.
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Oberthal, 16.12.2010
Stephan Rausch
Bürgermeister