Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, muss das persönlich mündlich oder schriftlich (notariell beglaubigt) beim Meldeamt seines Wohnsitzes erklären.
Gebühren: 32,00 €
Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, muss das persönlich mündlich oder schriftlich (notariell beglaubigt) beim Meldeamt seines Wohnsitzes erklären.
Gebühren: 32,00 €