Sanierungsgebiete in der Gemeinde Oberthal
Sanierungsberatung:
Gemeinde Oberthal
Poststraße 20
66649 Oberthal
Peter Dewes
06854/9017-42
sanierungsberatung@oberthal.de
Öffentliche Bekanntmachungen der Satzungen der Gemeinde Oberthal über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete:
„Ortskern Gronig“ im Ortsteil Gronig
„Ortskern Güdesweiler“ im Ortsteil Güdesweiler
„Ortskern Oberthal“ im Ortsteil Oberthal
„Ortskern Steinberg-Deckenhardt“ im Ortsteil Steinberg-Deckenhardt
Vergütung für die Sanierungsberatung
Bei den Abrechnungsmodalitäten sind nach der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 7. März 2024 nachstehende Fallpauschalen für die Komplettabwicklung von den Eigentümern zu erheben:
- bei einer Sanierungssumme bis einschließlich 50.000,– € ist pro Fall eine Pauschale in Höhe von 250,– € zu zahlen,
- bei einer Sanierungssumme von mehr als 50.000,– € ist pro Fall eine Pauschale in Höhe von 400,–€ zu zahlen.
Im Hinblick auf die Abrechnungsmodalitäten ist vom Antragsteller nach Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung eine erste Rate von 100,– € an die Gemeinde zu zahlen; der Restbetrag ist nach Ausstellung der Sanierungsbescheinigung auf Basis der vorbezeichneten Fallpauschale durch den Eigentümer an die Gemeinde zu entrichten.