Diese Zahlenfolge wird dauerhaft und bundeseinheitlich einer Person zugeordnet. Voraussetzung ist, dass diese Person einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Zusammensetzen lässt sich die Steuer-ID aus 11 Ziffern. Bereits nach der Geburt wird jedem Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer zugewiesen.
Sie können unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes beim Meldeamt Ihre Steuer-ID erfragen.
Eine telefonische Auskunft ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.