Für wen wird der Personalausweis ausgestellt?
- Der Personalausweis wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt.
- Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Online-Ausweisfunktion noch nicht nutzen. Mit Erreichen des 16. Lebensjahres kann die Online-Ausweisfunktion kostenfrei im Bürgeramt eingeschaltet werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Beantragung
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen. Beide Elternteile müssen durch persönliche Unterschrift der Beantragung zustimmen.
Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, z. B. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde.
Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ festgelegt. (PAuswGebV).
Alter | Gültigkeitsdauer | Gebühr |
---|---|---|
Personen unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80 € |
Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Gültigkeitsdauer | Gebühr |
höchstens 3 Monate | 10,00 € |