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Führerschein

Zum 1. Januar 1999 wurde in Deutschland ein neuer Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Damit wurden die früheren nationalen Klassen durch die einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E ersetzt. Die Fahrerlaubnis kann in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein grundsätzlich ohne Umtausch genutzt werden. Damit entfällt die frühere Pflicht zum Umtausch des Führerscheins bei Wohnsitzwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen.

Seit 19. Januar 2013 wird die nächste Generation der Kartenführerscheine ausgegeben. Diese Führerscheine sind in der Gültigkeit als Dokument auf 15 Jahre befristet. Die Verlängerung erfolgt bei Pkw- und Motorradfahrern weiterhin ohne Gesundheitsuntersuchung oder sonstige Prüfungen.

Nach altem Recht ausgestellte Führerscheine bleiben grundsätzlich bis zum Januar 2033 gültig.

Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Beantragung

  • gültiger Ausweis
  • biometrisches Passbild
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Teilnahmebescheinigung über „Erste-Hilfe“
  • Sehtest

Gebühren

 Erstantrag einer Führerscheinklasse
Antrag43,40 €
+ Führungszeugnis13,00 €
Gesamt56,40 €
 Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Antrag43,40 €
+ Führungszeugnis13,00 €
+ Prüfbescheinigung7,70 €
+ 1x Begleitperson8,00 €
Gesamt72,10 €

(jede weitere Begleitperson + 8,00 €)

Umtausch alter Führerschein in einen Führerschein im Scheckkartenformat

Seit 19.01.2013 gelten deutsche Kartenführerscheine nur noch fünfzehn Jahre. Auf-grund der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11.03.2019 müssen in den kommenden Jahren bis spätestens 19.01.2033 alle alten Führerscheine ohne Ablaufdatum umgetauscht werden.

Zunächst sind die alten grauen und rosa Führerscheine betroffen.

Führerscheininhaber und -Inhaberinnen, die von 1953 bis 1958 geboren sind, sollten bereits bis spätestens zum 19.01.2022, den Führerscheinumgetauscht haben.

Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben Zeit bis zum 19.01.2023, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19.01.2024, Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19.01.2025. Die Jahrgänge vor 1953 haben Zeit bis zum 19.01.2033.

Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der ab 1999 ausgestellt wurde, muss ihn erst nach dem 19.01.2025 umtauschen.

Um einen neuen Kartenführerschein zu erhalten, muss der/die Antragsteller/in seinen/ihren Personalausweis und seinen/ihren alten grauen oder rosa Führerschein bei unserer Führerscheinstelle vorlegen. Zusätzlich benötigt er/sie ein neues biometrisches Passbild und, falls der alte Führerschein nicht in Oberthal ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift, die er/sie bei der ausstellenden Behörde besorgen muss.

Die Gebühr für den neuen Kartenführerschein beträgt zurzeit 25,30 €.

Internationaler Führerschein

Kosten: 16,00 € (benötigt werden ein biometrisches Passbild und der Führerschein)