Zum 1. Januar 1999 wurde in Deutschland ein neuer Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Damit wurden die früheren nationalen Klassen durch die einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E ersetzt. Die Fahrerlaubnis kann in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein grundsätzlich ohne Umtausch genutzt werden. Damit entfällt die frühere Pflicht zum Umtausch des Führerscheins bei Wohnsitzwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen.
Seit 19. Januar 2013 wird die nächste Generation der Kartenführerscheine ausgegeben. Diese Führerscheine sind in der Gültigkeit als Dokument auf 15 Jahre befristet. Die Verlängerung erfolgt bei Pkw- und Motorradfahrern weiterhin ohne Gesundheitsuntersuchung oder sonstige Prüfungen.
Nach altem Recht ausgestellte Führerscheine bleiben grundsätzlich bis zum Januar 2033 gültig.
Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Beantragung
- gültiger Ausweis
- biometrisches Passbild
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Teilnahmebescheinigung über „Erste-Hilfe“
- Sehtest
Gebühren
Erstantrag einer Führerscheinklasse | |
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Antrag | 43,40 € |
+ Führungszeugnis | 13,00 € |
Gesamt | 56,40 € |
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren | |
Antrag | 43,40 € |
+ Führungszeugnis | 13,00 € |
+ Prüfbescheinigung | 7,70 € |
+ 1x Begleitperson | 8,00 € |
Gesamt | 72,10 € |
(jede weitere Begleitperson + 8,00 €)
Umtausch alter Führerschein in einen Führerschein im Scheckkartenformat
Kosten: 25,30 € (benötigt werden ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein)
Internationaler Führerschein
Kosten: 16,00 € (benötigt werden ein biometrisches Passbild und der Führerschein)