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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Herausgeber dieser Internetseite ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit dem BFSG (Barrierefreiheitsgesetz) zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Gemeinde Oberthal (www.oberthal.de inkl. deren Unterseiten) und wurde am 11.09.2025 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant. Dies gilt insbesondere für Inhalte im PDF-Format und im Bilddateien-Format, die schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt werden. Die Website der Gemeinde Oberthal wird zeitnah vollständig überarbeitet. Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit wird im Zuge der Überarbeitung berücksichtigt.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen:

Gemeinde Oberthal
Bürgermeister der Gemeinde Oberthal, Björn Gebauer

Poststraße 20
66649 Oberthal
Tel.: 06854/9017-0
E-Mail: rathaus@oberthal.de
Internet: www.oberthal.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.