über Sitzung des Gemeinderates am 13.11.2025
| Sitzungsort: | Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:30 Uhr |
| Mitglieder |
| Herr Manfred Altmeyer | |
| Herr Timo Backes | |
| Herr Andreas Dewes | Herr Dewes nimmt ab 18:25 Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil. |
| Herr Frank Henkes | |
| Frau Christin Kelkel | |
| Herr Christian Molter | |
| Herr Jochen Müller | |
| Herr Christian Paulus | |
| Herr Heinz Detlev Puff | |
| Herr Günter Raber | |
| Frau Inken Ruppenthal | |
| Frau Kerstin Scheid | |
| Frau Sinaida Schwan | |
| Frau Nina Sefrin | |
| Frau Jennifer Seibert | |
| Herr Joachim Steffen | |
| Herr Timo Treis | |
| Herr Michael von Ehr | |
| Herr Andreas Wita | |
| Herr Heiko Wommer | |
| Mitunterzeichner/in | |
| Herr Axel Haab | |
| Herr Matthias Maurer | |
| Beigeordnete | |
| Herr Uwe Schäfer |
Entschuldigt:
| Mitglieder | |
| Herr Thomas Conradi | |
| Frau Anneliese Schumacher | |
| Herr Christoph Wolf | |
| Beigeordnete | |
| Herr Dirk Schäfer |
Protokollführerin:
Frau Elke Abazi
Von der Verwaltung:
Herr Jochen Klemm
Herr Tobias Schön
Herr Stephan Junk
Frau Nadine Stemmler, Frauenbeauftragte
Gäste:
Frau Evelyn Schneider, Saarbrücker Zeitung
Zuhörer
| Der Bürgermeister, Herr Björn Gebauer, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß auf der Homepage der Gemeinde sowie im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden unddie Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Der Gemeinderat erkennt vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:
| 1 | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr.4/25 über die Sitzung vom 11.09.2025 | |
| 2 | Stellungnahme zum Kreishaushalt 2026 | |
| 3 | Vorstellung der Entwurfsplanung „Mehrgenerationenplatz hinter dem Sportplatz Gronig“ und Festlegung der weiteren Herangehensweise | |
| 4 | Änderung der Friedhofssatzung | |
| 5 | Mitteilungen und Anfragen | |
BESCHLÜSSE UND ABSTIMMUNGSERGEBNISSE:
1 | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr.4/25 über die Sitzung vom 11.09.2025 |
Beschluss:
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird als richtig anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
2 | Stellungnahme zum Kreishaushalt 2026 Vorlage: BV/0976/2025 |
Der Bürgermeister erläutert, dass der Kreistag des Landkreises St. Wendel voraussichtlich am 15. Dezember 2025 den Kreishaushalt 2026 beschließen werde. Der Landkreis gebe den Kommunen bis zum 08. Dezember 2025 die Gelegenheit, dem Kreistag Anregungen und Argumente in einer Stellungnahme zum Kreishaushalt zuzuleiten.
Die Veränderung des Anteils der Gemeinde an der Kreisumlage stelle sich wie folgt dar:
2019: 3.164.496 € (Anteil 6,16 % von 51.357.672€)
2020: 3.436.128 € (Anteil 5,73 % von 59.977.044 €)
2021: 3.614.268 € (Anteil 6,22 % von 58.086.672 €)
2022: 3.414.804 € (Anteil 6,05 % von 56.433.108 €)
2023: 4.201.104 € (Anteil 6,00 % von 69.996.456 €)
2024: 4.481.580 € (Anteil 6,18 % von 72.471.708 €)
2025: 5.142.372 € (Anteil 6,00 % von 85.527.516 €)
2026: 5.530.872 € (Anteil 5,55 % von 99.679.680 €)
Der prozentuale Anteil an der Kreisumlage habe sich um 0,45 % verringert, was vor allem an der gestiegenen Finanzkraft und somit gestiegenen Anteil der Gemeinden Nonnweiler und Freisen liege. Durch den Anstieg der Kreisumlage um rund 14 Millionen Euro ergebe sich für die Gemeinde Oberthal eine Mehrbelastung von 388.500 €. Der von der Gemeinde Oberthal zu leistende Anteil erreiche damit einen neuen Höchststand.
Im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung plane der Landkreis für das Jahr 2027 eine erneute Anhebung auf 103.809.444, was wiederum einen Umlageanstieg für die Gemeinde in bei gleichbleibendem Anteil von 230.500 € bedeute. In den Jahren 2027 und 2028 pendele sich die Umlage auf dem hohen Niveau von 2027 ein.
Innerhalb des Rates entsteht eine heftige Diskussion. Es wird fraktionsübergreifend die Bundesregierung in die Kritik genommen, die das Konnexitätsprinzip nicht berücksichtige: Die stets steigenden Kosten im Sozialbereich gingen zu Lasten der Kommunen, ohne dafür vom Bund einen entsprechende Ausgleichszahlung zu erhalten.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Uwe Schäfer, erklärt, den Beschluss zur Kenntnisnahme des Kreishaushaltes zwar mitzutragen, aber einige kritische Bemerkungen zu Protokoll zu geben. So rufe die SPD-Fraktion den Landkreis zu einer umfassenden Aufgabenkritik auf. Darunter fielen zwei Aspekte: die Frage des Personals und die der Baumaßnahmen. Bei beiden Aspekten sei zu prüfen, ob der Landkreis sich nicht Standards genehmige, die sich die Kommunen, speziell die Gemeinde Oberthal, längst versagten. Diese könnten schließlich nicht die Rechnung per Umlage weiterreichen. Herr Timo Backes, CDU-Fraktion, macht deutlich, dass es der SPD-Fraktion selbstverständlich freistehe, eine eigene Stellungahme zum Kreishaushalt abzugeben und diese auch entsprechend zu vertreten. Für die CDU-Fraktion gelte jedoch, dass der vorgelegte Kreishaushalt nicht aktiv mitgetragen und kommentiert, sondern lediglich zur Kenntnis genommen werde. Diese Haltung sei bewußt gewählt und entspreche der klaren Position der CDU-Fraktion.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Kreishaushalt zur Kenntnis, fordert jedoch zu einer umfassenden Aufgabenkritik auf. Darunter fallen zwei Aspekte: die Frage des Personals und die der Baumaßnahmen. Bei beiden Aspekten sei zu prüfen, ob der Landkreis sich nicht Standards genehmige, die sich die Kommunen, speziell die Gemeinde Oberthal, längst versagten. Diese könnten schließlich nicht die Rechnung per Umlage weiterreichen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen; die CDU-Fraktion enthält sich
3 | Vorstellung der Entwurfsplanung „Mehrgenerationenplatz hinter dem Sportplatz Gronig“ und Festlegung der weiteren Herangehensweise Vorlage: BV/0972/2025 |
Der Bürgermeister erläutert, dass für die Realisierung dieser Maßnahme liegt bereits ein Grundsatzbeschluss der gemeindlichen Gremien vorliege. In den weiteren Planungen soll nun zusätzlich die Herstellung einer fußläufigen Verbindung mit Verbundsteinpflaster aufgenommen werden; diese führe vom Plangebiet an das angrenzende Neubaugebiet „In der Kripp“ und zu den Vorflächen des Sportplatzgeländes.
Die Finanzierung für die geplante Projektumsetzung soll über zu erwartende Einnahmen
von 345.000,00 € über das Dorferneuerungsprogramm (max. Förderhöhe) und Eigenmittel von 75.000,00 € erfolgen
Laut Mitteilung des Zuschussgebers sei der Förderantrag bis spätestens zum 31.12.2025 einzureichen, um diese Maßnahme noch über das Dorferneuerungsprogramm in 2026 realisieren zu. Angesichts des engen Zeitfensters bis zur Erstellung der Genehmigungsplanung, die Bestandteil des Förderantrages sei, sollte in der heutigen Sitzung ein finaler Beschluss über die vorgestellte Planung zur weiteren Projektumsetzung zu fassen, der abschließend noch mit dem Zuschussgeber abzustimmen ist.
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. der vorgestellten Entwurfsplanung zur Herstellung eines „Mehrgenerationenplatzes“ hinter dem
Sportplatzgelände in Gronig unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen und/oder Ergänzungen
und Einhaltung des Verfügungsrahmens zuzustimmen,
2. die Planung mit dem Zuschussgeber abzustimmen und den Förderantrag über das
Dorferneuerungsprogramm bis spätestens zum 31.12.2025 beim Zuschussgeber einzureichen,
3. die Finanzierung der Maßnahme wie im Sachverhalt dargestellt im Haushalt 2026 abzubilden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
4 | Änderung der Friedhofssatzung Vorlage: BV/0955/2025 |
Der Vorsitzende erörtert, dass derzeit auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal Beilegungen von Aschenurnen lediglich bis zum Ablauf des zehnten Jahres der Ruhefrist der ersten Beisetzung erfolgen können, da in der Satzung der Gemeinde Oberthal die Ruhefrist bei Erdbestattungen auf 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf 20 Jahre und bei Aschen auf 15 Jahre festgelegt worden sei.
Bei der Kreisstadt St. Wendel bestehe für die Nutzungsberechtigten bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit, bei Beilegungen von Urnen in eine bereits bestehende Grabstätte, deren Restnutzungsdauer weniger als 15 Jahre beträgt, für Aschen von Personen, die nach Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, auf Antrag die Mindestruhezeit auf bis zu zehn Jahre zu verkürzen.
Aus gegebenem Anlass schlägt die Verwaltung daher vor, die aktuelle Friedhofssatzung
der Gemeinde Oberthal analog anzupassen und § 11 wie folgt zu ergänzen:
§ 11 Ruhefrist
Die Ruhefrist bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20 Jahre und bei Aschen 15 Jahre.
Für Beilegungen von Urnen in Grabstätten, deren verbleibende Ruhefrist weniger als 15 Jahre beträgt, verkürzt die Gemeinde auf Antrag, in Einzelfällen, für Aschen von Personen, die nach Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, die Ruhefrist auf zehn Jahre.
Beschluss:
Der Paragraf 11 der Friedhofssatzung wird um folgenden Satz ergänzt: „Für Beilegungen von Urnen in Grabstätten, deren verbleibende Ruhefrist weniger als 15 Jahre beträgt, verkürzt die Gemeinde auf Antrag, in Einzelfällen, für Aschen von Personen, die nach Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, die Ruhefrist auf zehn Jahre.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
5 | Mitteilungen und Anfragen |
Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass z. Zt. in der Gemeinde Oberthal zwei Männer in einem weißer Lieferwagen unterwegs seien, die bei Bürgern an der Haustür klingelten, um eine angeblich kaputte Dachrinne zu reparieren. Dabei würden die Männer sehr forsch und aufdringlich vorgehen. Hier sei erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten.
Uwe Schäfer: Herr Schäfer weist darauf hin, dass eine kürzlich durch den Landtag beschlossene Änderung im KSVG es möglich mache, künftig Ausschusssitzungen hybrid zu gestalten. Er bittet zu prüfen, hybride Sitzungen auch für Ausschuss- und Ratssitzungen der Gemeinde möglich zu machen. Herr Klemm erklärt in diesem Zusammenhang, dass der eGo Saar dabei sei, dieses Thema zu prüfen.
Timo Backes: Herr Backes fragt nach, ob die Gemeinde in Erwägung ziehe, die Containerplätze per Videokamera zu überwachen. Der Bürgermeister entgegnet, dass man diese Möglichkeit derzeit nicht in Betracht ziehe.
Weiter fragt Herr Backes nach, ob Planungen bezüglich der Umsetzung eines Mehrgenerationenplatzes in Güdesweiler getätigt worden seien. Der Bürgermeister erklärt, diese Angelegenheit sei zurückgestellt, da zunächst die laufenden Projekte abzuarbeiten seien.
Bezüglich der Planungen zum möglichen Bau einer neuen Kindertagesstätte kritisiert Herr Backes die Kommunikation des Projektes außerhalb der Gremien. Innerhalb von Teilen der Bevölkerung sei wohl der Eindruck entstanden, dass der Bau schon sicher sei. Vielmehr gelte es, zunächst die Machbarkeitsstudie abzuwarten, was seiner Ansicht nach nicht ausreichend kommuniziert worden sei.
Günter Raber: Herr Raber fragt nach, wann die Poststation am EDEKA Markt in Betrieb gehe. Der Bürgermeister antwortet, dass es trotz erneuter Nachfrage bei der Post hierzu keine Information gebe.