des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal für das Wirtschaftsjahr 2026
Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 18.12.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt:
in den Erträgen auf 1.626.340, — Euro
in den Aufwendungen auf 1.585.193, — Euro
Der Vermögensplan wird festgesetzt:
in den Einnahmen auf 882.176, — Euro
in den Ausgaben auf 882.176, — Euro
.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf:
603.029, — Euro
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf: 400.000, — Euro
Oberthal, 18. Dezember 2025
Der Bürgermeister
gez. Gebauer
II. Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
603.029, — Euro
St. Ingbert, 26.02.2026
Landesverwaltungsamt Saarland
-Kommunalaufsichtsbehörde-
gez.
Im Auftrag
Dominique Grape
III. Offenlegung des Wirtschaftsplanes
Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2026 wird in der Zeit vom 16.03.2026 bis einschließlich 24.03.2026 öffentlich ausgelegt.
Während der Dienststunden – Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr – kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.
Oberthal, 05.03.2026
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Björn Gebauer