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Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der

Haushaltssatzung

der Gemeinde Oberthal

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Gemeinderat am 18.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt:

1.im Ergebnishaushalt mit
 dem Gesamtbetrag der Erträge auf14.171.200,00 EUR
 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf16.322.450,00 EUR
 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf-2.151.250,00 EUR
 
2.im Finanzhaushalt mit
 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.351.430,00 EUR
 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf2.262.070,00 EUR
 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf-910.640,00 EUR
 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf2.557.250,00 EUR
 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf517.500,00 EUR
 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf2.039.750,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 910.640,00 EUR.

§ 3

Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 783.000,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 6.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 2.151.250,00 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer  
 a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  300  v.H.
 b)für die Grundstücke (Grundsteuer B)370v.H.
2.Gewerbesteuer415v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 18.12.2025 beschlossene Stellenplan.

Oberthal, den 18.12.2025

gez. Björn Gebauer, Bürgermeister

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Oberthal genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG

  1. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

671.400,- €

und

  • den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

910.640,- €

St. Ingbert, 30.01.2026

gez. Dominique Grape

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes

Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit von Montag, 16.02.2026 bis einschließlich Dienstag, 24.02.2026 öffentlich ausgelegt.

Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.

Oberthal, 05.02.2026

Björn Gebauer

Bürgermeister