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Bundesweite Erhöhung der Personalausweisgebühren

Seit dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.

Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich Pass- und Ausweiswesens. Diese wurde am 30. Januar 2026 vom Bundesrat beschlossen und ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 07. Februar 2026 in Kraft getreten.

Gebühren im Überblick

Personen ab 24 Jahren

  • 46,00 Euro (zuvor 37,00 Euro)
  • Gültigkeit: 10 Jahre

Personen unter 24 Jahren

  • 27,60 Euro (zuvor 22,80 Euro)
  • Gültigkeit: 6 Jahre

Die Gebühren gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das biometrische digitale Passfoto nicht in der Ausweisgebühr enthalten sind.

Hintergrund der Anpassung

Die bundesweite Gebührenerhöhung erfolgte aufgrund gestiegener Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.