Auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt werden in diesem Jahr folgende Gräber eingeebnet:
- Urnen- und Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 30 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2025 abgelaufen war (Bestattung zwischen dem 01.01.1995 und 09.02.1995),
- Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 25 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2025 abgelaufen war (Bestattung 2000),
- Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 20 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2025 abgelaufen war (Bestattung 2005),
- Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 15 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2025
abgelaufen war (Bestattung 2010).
Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Gräber innerhalb 3 Monaten abzuräumen
(spätestens bis 31.05.2026).
Nach Fristablauf erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Die hierbei entstehenden
Kosten pro Einebnung werden dann den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Grabmale, die nach dieser Frist nicht abgeräumt sind, werden von der Gemeinde entsorgt.
Zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen wird für die Nutzungs-berechtigten, wie bereits in den vergangenen Jahren, ein Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zur Verfügung stehen.
Die genauen Termine werden noch an gleicher Stelle bekanntgegeben.
Achtung wichtiger Hinweis!
Bei den Rasengrabstätten, bei denen die Ruhefrist im Jahr 2025 abgelaufen war (Bestattung 2000) erfolgt die Einebnung automatisch und kostenlos durch die Gemeinde.
Die Nutzungsberechtigten der Rasengrabstätten haben jedoch die Möglichkeit die Grabmale (Gedenk- und Schrifttafeln) zu übernehmen und sie innerhalb von 3 Monaten (spätestens bis 31.05.2026) selbst zu entfernen. Ansonsten werden dann auch diese Grabmale von der Gemeinde entsorgt.
Oberthal, 02.02.2026
gez.
Björn Gebauer
Bürgermeister