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Amtliche Bekanntmachung

NIEDERSCHRIFT

über Sitzung des Gemeinderates am 13.11.2025

Sitzungsort: Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:30 Uhr
Mitglieder 
Herr Manfred Altmeyer 
Herr Timo Backes 
Herr Andreas DewesHerr Dewes nimmt ab 18:25 Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil.
Herr Frank Henkes 
Frau Christin Kelkel 
Herr Christian Molter 
Herr Jochen Müller 
Herr Christian Paulus 
Herr Heinz Detlev Puff 
Herr Günter Raber 
Frau Inken Ruppenthal 
Frau Kerstin Scheid 
Frau Sinaida Schwan 
Frau Nina Sefrin 
Frau Jennifer Seibert 
Herr Joachim Steffen 
Herr Timo Treis 
Herr Michael von Ehr 
Herr Andreas Wita 
Herr Heiko Wommer 
Mitunterzeichner/in 
Herr Axel Haab 
Herr Matthias Maurer 
Beigeordnete 
Herr Uwe Schäfer 

Entschuldigt:

Mitglieder 
Herr Thomas Conradi 
Frau Anneliese Schumacher 
Herr Christoph Wolf 
Beigeordnete 
Herr Dirk Schäfer 

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Von der Verwaltung:

Herr Jochen Klemm

Herr Tobias Schön

Herr Stephan Junk

Frau Nadine Stemmler, Frauenbeauftragte

Gäste:

Frau Evelyn Schneider, Saarbrücker Zeitung

Zuhörer

Der Bürgermeister, Herr Björn Gebauer, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass   die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß auf der Homepage der Gemeinde sowie im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden unddie Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.  

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Der Gemeinderat erkennt vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:

 1 Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr.4/25 über die Sitzung vom 11.09.2025
   
 2 Stellungnahme zum Kreishaushalt 2026
   
 3 Vorstellung der Entwurfsplanung „Mehrgenerationenplatz hinter dem Sportplatz Gronig“ und Festlegung der weiteren Herangehensweise
   
 4 Änderung der Friedhofssatzung
   
 5 Mitteilungen und Anfragen
   
   

BESCHLÜSSE UND ABSTIMMUNGSERGEBNISSE:


 1
Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr.4/25 über die Sitzung vom 11.09.2025

Beschluss:

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird als richtig anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen


 2
Stellungnahme zum Kreishaushalt 2026
Vorlage: BV/0976/2025

Der Bürgermeister erläutert, dass der Kreistag des Landkreises St. Wendel voraussichtlich am 15. Dezember 2025 den Kreishaushalt 2026 beschließen werde. Der Landkreis gebe den Kommunen bis zum 08. Dezember 2025 die Gelegenheit, dem Kreistag Anregungen und Argumente in einer Stellungnahme zum Kreishaushalt zuzuleiten.

Die Veränderung des Anteils der Gemeinde an der Kreisumlage stelle sich wie folgt dar:

2019: 3.164.496 € (Anteil 6,16 % von 51.357.672€)

2020: 3.436.128 € (Anteil 5,73 % von 59.977.044 €)

2021: 3.614.268 € (Anteil 6,22 % von 58.086.672 €)

2022: 3.414.804 € (Anteil 6,05 % von 56.433.108 €)

2023: 4.201.104 € (Anteil 6,00 % von 69.996.456 €)

2024: 4.481.580 € (Anteil 6,18 % von 72.471.708 €)

2025: 5.142.372 € (Anteil 6,00 % von 85.527.516 €)

2026: 5.530.872 € (Anteil 5,55 % von 99.679.680 €)

Der prozentuale Anteil an der Kreisumlage habe  sich um 0,45 % verringert, was vor allem an der gestiegenen Finanzkraft und somit gestiegenen Anteil der Gemeinden Nonnweiler und Freisen liege. Durch den Anstieg der Kreisumlage um rund 14 Millionen Euro ergebe sich für die Gemeinde Oberthal eine Mehrbelastung von 388.500 €. Der von der Gemeinde Oberthal zu leistende Anteil erreiche damit einen neuen Höchststand.

Im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung plane der Landkreis für das Jahr 2027 eine erneute Anhebung auf 103.809.444, was wiederum einen Umlageanstieg für die Gemeinde in bei gleichbleibendem Anteil von 230.500 € bedeute. In den Jahren 2027 und 2028 pendele sich die Umlage auf dem hohen Niveau von 2027 ein.

Innerhalb des Rates entsteht eine heftige Diskussion. Es wird fraktionsübergreifend die Bundesregierung in die Kritik genommen, die das Konnexitätsprinzip nicht berücksichtige: Die stets steigenden Kosten im Sozialbereich gingen zu Lasten der Kommunen, ohne dafür vom Bund einen entsprechende Ausgleichszahlung zu erhalten.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Uwe Schäfer, erklärt, den Beschluss zur Kenntnisnahme des Kreishaushaltes zwar mitzutragen, aber einige kritische Bemerkungen zu Protokoll zu geben. So rufe die SPD-Fraktion den Landkreis zu einer umfassenden Aufgabenkritik auf. Darunter fielen zwei Aspekte: die Frage des Personals und die der Baumaßnahmen. Bei beiden Aspekten sei zu prüfen, ob der Landkreis sich nicht Standards genehmige, die sich die Kommunen, speziell die Gemeinde Oberthal, längst versagten. Diese könnten schließlich nicht die Rechnung per Umlage weiterreichen. Herr Timo Backes, CDU-Fraktion, macht deutlich, dass es der SPD-Fraktion selbstverständlich freistehe, eine eigene Stellungahme zum Kreishaushalt abzugeben und diese auch entsprechend zu vertreten. Für die CDU-Fraktion gelte jedoch, dass der vorgelegte Kreishaushalt nicht aktiv mitgetragen und kommentiert, sondern lediglich zur Kenntnis genommen werde. Diese Haltung sei bewußt gewählt und entspreche der klaren Position der CDU-Fraktion.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Kreishaushalt zur Kenntnis, fordert jedoch zu einer umfassenden Aufgabenkritik auf. Darunter fallen zwei Aspekte: die Frage des Personals und die der Baumaßnahmen. Bei beiden Aspekten sei zu prüfen, ob der Landkreis sich nicht Standards genehmige, die sich die Kommunen, speziell die Gemeinde Oberthal, längst versagten. Diese könnten schließlich nicht die Rechnung per Umlage weiterreichen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen; die CDU-Fraktion enthält sich


 3
Vorstellung der Entwurfsplanung „Mehrgenerationenplatz hinter dem Sportplatz Gronig“ und Festlegung der weiteren Herangehensweise
Vorlage: BV/0972/2025

Der Bürgermeister erläutert, dass für die Realisierung dieser Maßnahme liegt bereits ein Grundsatzbeschluss der gemeindlichen Gremien vorliege. In den weiteren Planungen soll nun zusätzlich die Herstellung einer fußläufigen Verbindung mit Verbundsteinpflaster aufgenommen werden; diese führe vom Plangebiet an das angrenzende Neubaugebiet „In der Kripp“ und zu den Vorflächen des Sportplatzgeländes.

Die Finanzierung für die geplante Projektumsetzung soll über zu erwartende Einnahmen

von 345.000,00 € über das Dorferneuerungsprogramm (max. Förderhöhe) und Eigenmittel von 75.000,00 € erfolgen  

Laut Mitteilung des Zuschussgebers sei der Förderantrag bis spätestens zum 31.12.2025 einzureichen, um diese Maßnahme noch über das Dorferneuerungsprogramm in 2026 realisieren zu. Angesichts des engen Zeitfensters bis zur Erstellung der Genehmigungsplanung, die Bestandteil des Förderantrages sei, sollte in der heutigen Sitzung ein finaler Beschluss über die vorgestellte Planung zur weiteren Projektumsetzung zu fassen, der abschließend noch mit dem Zuschussgeber abzustimmen ist.

Beschluss:

Es wird beschlossen,

1. der vorgestellten Entwurfsplanung zur Herstellung eines „Mehrgenerationenplatzes“ hinter dem

    Sportplatzgelände in Gronig unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen und/oder Ergänzungen

    und Einhaltung des Verfügungsrahmens zuzustimmen, 

2. die Planung mit dem Zuschussgeber abzustimmen und den Förderantrag über das

    Dorferneuerungsprogramm bis spätestens zum 31.12.2025 beim Zuschussgeber einzureichen,

3. die Finanzierung der Maßnahme wie im Sachverhalt dargestellt im Haushalt 2026 abzubilden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen


 4
Änderung der Friedhofssatzung
Vorlage: BV/0955/2025

Der Vorsitzende erörtert, dass derzeit auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal Beilegungen von Aschenurnen lediglich bis zum Ablauf des zehnten Jahres der Ruhefrist der ersten Beisetzung erfolgen können, da in der Satzung der Gemeinde Oberthal die Ruhefrist bei Erdbestattungen auf 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf 20 Jahre und bei Aschen auf 15 Jahre festgelegt worden sei.

Bei der Kreisstadt St. Wendel bestehe für die Nutzungsberechtigten bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit, bei Beilegungen von Urnen in eine bereits bestehende Grabstätte, deren Restnutzungsdauer weniger als 15 Jahre beträgt, für Aschen von Personen, die nach Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, auf Antrag die Mindestruhezeit auf bis zu zehn Jahre zu verkürzen. 

Aus gegebenem Anlass schlägt die Verwaltung daher vor, die aktuelle Friedhofssatzung

der Gemeinde Oberthal analog anzupassen und § 11 wie folgt zu ergänzen:

§ 11 Ruhefrist

Die Ruhefrist bei Erdbestattungen beträgt 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20 Jahre und bei Aschen 15 Jahre.

Für Beilegungen von Urnen in Grabstätten, deren verbleibende Ruhefrist weniger als 15 Jahre beträgt, verkürzt die Gemeinde auf Antrag, in Einzelfällen, für Aschen von Personen, die nach Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, die Ruhefrist auf zehn Jahre.

Beschluss:

Der Paragraf 11 der Friedhofssatzung wird um folgenden Satz ergänzt: „Für Beilegungen von Urnen in Grabstätten, deren verbleibende Ruhefrist weniger als 15 Jahre beträgt, verkürzt die Gemeinde auf Antrag, in Einzelfällen, für Aschen von Personen, die nach Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, die Ruhefrist auf zehn Jahre.“

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen


 5
Mitteilungen und Anfragen

Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass z. Zt. in der Gemeinde Oberthal zwei Männer in einem weißer Lieferwagen unterwegs seien, die bei Bürgern an der Haustür klingelten, um eine angeblich kaputte Dachrinne zu reparieren. Dabei würden die Männer sehr forsch  und aufdringlich vorgehen. Hier sei erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten.

Uwe Schäfer: Herr Schäfer weist darauf hin, dass eine kürzlich durch den Landtag beschlossene Änderung im KSVG es möglich mache, künftig Ausschusssitzungen hybrid zu gestalten. Er bittet zu prüfen, hybride Sitzungen auch für Ausschuss- und Ratssitzungen der Gemeinde möglich zu machen. Herr Klemm erklärt in diesem Zusammenhang, dass der eGo Saar dabei sei, dieses Thema zu prüfen.

Timo Backes: Herr Backes fragt nach, ob die Gemeinde in Erwägung ziehe, die Containerplätze per Videokamera zu überwachen. Der Bürgermeister entgegnet, dass man diese Möglichkeit derzeit nicht in Betracht ziehe.

Weiter fragt Herr Backes nach, ob Planungen bezüglich der Umsetzung eines Mehrgenerationenplatzes in Güdesweiler getätigt worden seien. Der Bürgermeister erklärt, diese Angelegenheit sei zurückgestellt, da zunächst die laufenden Projekte abzuarbeiten seien.

Bezüglich der Planungen zum möglichen Bau einer neuen Kindertagesstätte kritisiert Herr Backes die Kommunikation des Projektes außerhalb der Gremien. Innerhalb von Teilen der Bevölkerung sei wohl der Eindruck entstanden, dass der Bau schon sicher sei. Vielmehr gelte es, zunächst die Machbarkeitsstudie abzuwarten, was seiner Ansicht nach nicht ausreichend kommuniziert worden sei.

Günter Raber: Herr Raber fragt nach, wann die Poststation am EDEKA Markt in Betrieb gehe. Der Bürgermeister antwortet, dass es trotz erneuter Nachfrage bei der Post hierzu keine Information gebe.