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Sanierungsgebiete in der Gemeinde Oberthal

Sanierungsberatung:
Gemeinde Oberthal
Poststraße 20
66649 Oberthal
Peter Dewes
06854/9017-42
sanierungsberatung@oberthal.de

Öffentliche Bekanntmachungen der Satzungen der Gemeinde Oberthal über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete:

„Ortskern Gronig“ im Ortsteil Gronig

 

„Ortskern Güdesweiler“ im Ortsteil Güdesweiler

 

„Ortskern Oberthal“ im Ortsteil Oberthal

 

„Ortskern Steinberg-Deckenhardt“ im Ortsteil Steinberg-Deckenhardt

Vergütung für die Sanierungsberatung

Bei den Abrechnungsmodalitäten sind nach der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 7. März 2024 nachstehende Fallpauschalen für die Komplettabwicklung von den Eigentümern zu erheben:

  • bei einer Sanierungssumme bis einschließlich 50.000,– € ist pro Fall eine Pauschale in Höhe von 250,– € zu zahlen,
  • bei einer Sanierungssumme von mehr als 50.000,– € ist pro Fall eine Pauschale in Höhe von 400,–€ zu zahlen.

Im Hinblick auf die Abrechnungsmodalitäten ist vom Antragsteller nach Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung eine erste Rate von 100,– € an die Gemeinde zu zahlen; der Restbetrag ist nach Ausstellung der Sanierungsbescheinigung auf Basis der vorbezeichneten Fallpauschale durch den Eigentümer an die Gemeinde zu entrichten.